01 |
Projektphasen freigeben |
Der Projektausschuss (PA) und die Auftraggeber (AG) entscheiden, ob die nächste Phase begonnen werden kann. Die Projektträger stellen sicher, dass
- qualitizierte Fachgremien/-personen die Prüfung der in der entsprechenden Phase erstellten Lieferobjekte durchführen (Freigabe-Review).
- die Meilenstein-Eckwerte (Kosten, Zeit, Qualität, Risiken etc.) vertieft überprüft und allenfalls neu definert sind.
- für die nächste Phase ein Projektplan und ein gültiger Phasenauftrag vorliegen.
- geklärt ist, welche Lieferobjekte in welcher Qualität in der nächsten Phase erstellt werden müssen, um eine erfolgreiche Phasenfreigeabe zu bewirken.
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02 |
Projektstatus rapportieren |
An den Projektauschuss muss monatlichch rapportiert werden. Die Projektträger stellen sicher, dass
- die Projektleitung in einem festgelegten Rhythmus an Projektausschuss und Aufrtagggeber rapportiert.
- bei speziellen Situationen (Risiken, Problemen etc.) der Projektausschuss informiert wird.
- wenn in einem Bereich oder für das gesamte Projekt Abweichungen rapportiert werden, die vom Projektleitungsteam nicht selbst gelöst werden können („rote Ampel“), konkrete Unterstützungsmassnahmen vom Auftraggeber eingeleitet werden.
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03 |
Projektwerte kontrollieren |
Die Projektträger sind verpflichtet, mindestens bei jedem Meilenstein die wichtigsten Projektwerte zu kontrollieren. Die Projektträger stellen sicher, dass
- alle Änderungen, welche den Projektinhalt sowie die Projektabgrenzung beeinflussen, via Projektausschuss genehmigt werden (Änderungscontrolling).
- Ressourcen, die fachlich wie zeitlich nicht die definierte und notwendige Leistung erbringen, angemahnt werden (Ressourcencontrolling).
- die Informationen in der richtigen Qualität an das richtige Zielpublikum verteilt werden (Kommunikationscontrolling).
- die grössten Projektrisiken aktiv bearbeitet und verfolgt werden (Risikocontrolling).
- bei jedem Meilenstein der Nutzen des Projektes überprüft wird (Erfolgscontrolling).
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