01 |
Projekt abgrenzen |
Ohne geklärte Projektgrenzen wird kein Projekt gestartet. Die Projektträger stellen daher sicher, dass
- der Projektinhalt und die Projektziele schriftlich geklärt sind, sodass mit gutem Gewissen der Projektauftrag unterschrieben werden kann.
- alle wichtigen Stakeholder eruiert und die wichtigsten Einflussgrössen schrifltich dokumentiert sind.
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02 |
Ressourcen festlegen |
Beim Projektstart sind die personellen, finanziellen und instrumentellen Ressourcen qualitativ und quantitativ geklärt und für die nächste Phase verbindlich zugesagt. Die Projektträger stellen sicher, dass
- die Projektorganisation in quantitativer und qualitativer Hinsicht richtig zusammengesetzt ist.
- die Projektleitung über die notwendigen fachlichen wie sozialen Kompetenzen verfügt.
- die von der Prjektleitung beantragten und bewilligten Ressourcen verbindlich zugesagt werden.
- die Finanzierung und die Infrasturktur des Projektes sichergestellt sind.
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03 |
Kommunikations-Systematik festlegen |
Beim Projektstart sind die Informations- und Kommunikationsstrategie sowie die zentrale Kommunikationsstelle festgelegt. Die Projektträger stellen sicher, dass
- eine projektspezifische Kommunikationsstrategie festgelegt wird.
- verantwortliche Personen für die Kommunikation nach aussen und innen namentlich bestimmt sind.
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04 |
Risiken analysieren |
Beim Projektstart ist der Risikokontext eines Vorhabens geklärt und die notwendigen Risikosenkungsmassnahmen und deren Kosten festgelegt. Die Projektträger stellen sicher, dass
- die Risiken der Projektabwicklung bekannt und analysiert sind.
- Massnahmen zur Reduktion der Abwicklungsrisiken erarbeitet sind.
- die Kosten der Risikosenkungsmassnahmen im Verhältnis zur Problemstellung stehen und im Projektbudget enthalten und budgetiert sind.
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05 |
Projekterfolg prüfen |
Beim Projektstart ist geklärt, weshalb das Projekt Erfolg haben wird. Die Projektträger stellen sicher, dass
- eine Überprüfung der Erfolgskriterien zusammen mit der Projektleitung durchgeführt wird.
- bei fehlender Erfolgsvoraussetzung entsprechende Massnahmen eingeleitet werden.
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